| Welche Arten von
Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (FEzFG) gibt es?
Taxi: Der Verkehr mit
Taxen ist die Beförderung von Personen mit
Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich
zugelassen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu
einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer
kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am
Betriebssitz entgegennehmen.
Mietwagen:
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit
Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung
gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten
ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt,
soweit es sich nicht um Taxiverkehr handelt . Mit Mietwagen
dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am
Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers
eingegangen sind.
Krankenkraftwagen: Das sind Fahrzeuge, die nach der
Bauart zur Beförderung von kranken oder verletzten Personen
geeignet und im Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen
bezeichnet sind.
Personenkraftwagen im Linienverkehr: Das ist eine
zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete
regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an
bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten: Das sind
Fahrzeuge, mit denen der Unternehmer Fahrten nach einem
bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle
Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck
anbietet und ausführt.
Ferienziel-Reisen: Diese sind zu
Erholungsaufenthalten durchgeführte Fahrten, die der
Unternehmer nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten
Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft
mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.
Wo kann ich einen Antrag
auf Erteilung/Verlängerung einer FEzFG stellen?
Der
Antrag kann bei Ihrer zuständigen
Stadt/-Gemeindeverwaltung oder direkt beim Zulassungs- und
Führerscheinservice im Kreishaus Wesel oder im
Dienstleistungszentrum Moers gestellt werden.
Hinweis:
Zum anschauen des
Antrages benötigen sie den kostenlosen
Adobe Reader
Welche Unterlagen benötige
ich für einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer FEzFG?
Bei der Antragstellung
(Erteilung) benötigen wir :
- einen Nachweis über die
körperliche und geistige Eignung
- ein Zeugnis oder
Gutachten über das Sehvermögen
- falls die Erlaubnis für
Krankenkraftwagen gelten soll, einen Nachweis über die
Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- falls die Erlaubnis für
Taxen gelten soll, einen Nachweis über die
erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet, in dem
Beförderungspflicht besteht, oder - falls die Erlaubnis
für Mietwagen gelten soll - einen Nachweis über die
erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes,
wenn dieser mehr als 50.000 Einwohner hat.
Hinweis:
Ortskenntnisprüfungen (OKP) werden durch die Fachvereinigung
Personenverkehr abgenommen.
Tel.:02173/9599-0
- einen
EU-Kartenführerschein. Falls dieser noch nicht vorhanden
ist, ist gleichzeitig dem Antrag auf Erteilung einer
FEzFG ein Antrag auf “Führerscheinumtausch” beizufügen.
Dem Umtauschantrag ist ein Lichtbild neuen Datums ohne
Kopfbedeckung im Halbprofil (35mm x 45mm) beizufügen.
- Kopie des bisherigen
Führerscheines
- Führungszeugnis
(Beleg-Art 0), zu beantragen bei ihrem zuständigen
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt oder direkt im
Zulassungs-Führerscheinservice im Kreishaus Wesel oder
im Dienstleistungszentrum Moers
Voraussetzung für die Erteilung
einer FEzFG ist, dass sie seit mindestens zwei Jahren –bei
Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit
mindestens einem Jahr- eine EU-oder EWR-Fahrerlaubnis der
Klasse B besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre
besessen haben und sie sollten das 21.Lebensjahr - bei
Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19.
Lebensjahr- vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, der
besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen
gerecht zu werden.
Die FEzFG wird für eine
Dauer von nicht mehr als fünf Jahren, längstens jedoch bis
zur Vollendung des 60.Lebensjahres, danach für nicht mehr
als fünf Jahre, erteilt.
Wann sollte der Antrag auf
Verlängerung einer FEzFG gestellt werden und welche
Unterlagen benötige ich?
Der Antrag auf Verlängerung
einer FEzFG sollte ca. 6-8 Wochen vor Ablauf gestellt werden
Sie wird jeweils bis zu
fünf Jahre verlängert, wenn
- die körperliche Eignung
und nach Vollendung des 60. Lebensjahres auch die
geistige Eigung nachgewiesen wird,
- sie die Anforderungen
an das Sehvermögen erfüllen und
- keine Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass Sie nicht die Gewähr dafür
bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der
Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Dazu ist ein
Führungszeugnis (Beleg- Art 0) beizubringen. Dieses
können sie bei ihrem zuständigen
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt oder direkt beim
Zulassungs- und Führerscheinservice im Kreishaus Wesel
oder im Dienstleistungszentrum Moers beantragen.
Hinweis:
Sollten sich die Auflagen in Ihrem EU-Kartenführerschein
ändern (z.B. Streichung/Eintragung einer Sehhilfe), wird
zusätzlich ein Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung im
Halbprofil (35mm x 45mm) benötigt.
Ansprechpartner:
Bei Fragen zur o.g.
Dientleistung steht Ihnen gtelefonisch der Zulassungs- und
Führerscheinservice Wesel unter der Telefon-Nr.: (0281) 207
- 4455 und / oder im Dienstleistungszentrum-Moers (dlz
Moers) unter der Telefon-Nr.: (02841) 202 - 1234 zur
Verfügung. |